Bedingungen und Konditionen
1. Begriffsbestimmungen
1.1. „Zusätzliche Dienstleistungen“ sind alle vom Käufer von Zeit zu Zeit angeforderten Dienstleistungen, für die das Unternehmen qualifiziert ist und die es nach schriftlicher Vereinbarung zusätzlich zu den Dienstleistungen erbringen kann.
1.2. „Autorisierte Benutzer“ bedeutet (i) im Falle von Dienstleistungen, die in elektronischem Format erbracht werden, ein oder mehrere Mitarbeiter des Käufers oder eines oder mehrerer Unterauftragnehmer des Käufers, wie im Vertrag angegeben, die (a) entweder ein Passwort oder eine andere Authentifizierung durch das Unternehmen erhalten haben oder dem Unternehmen die IP-Adresse jedes Endgeräts mitgeteilt haben, von dem aus die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden und (b) sich physisch am Standort zu melden und dort zu arbeiten oder an entfernten Standorten über ein sicheres Netzwerk zu arbeiten; oder (ii) im Falle von Dienstleistungen, die in
Druckformat, sind Mitarbeiter des Käufers.
1.3. „Unternehmen“ bezeichnet Innova Market Insights B.V., ein nach niederländischem Recht gegründetes Privatunternehmen mit Hauptgeschäftssitz in Velperweg 18, 6824 BH Arnheim, Niederlande, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 09128938.
1.4. „Bedingungen“ bedeutet die hierin aufgeführten Standardbedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen und schließt (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle zwischen dem Unternehmen und dem Käufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen ein.
1.5. „Zustimmungen“ bedeutet alle Zustimmungen, Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstigen Genehmigungen, die vor der Nutzung der Dienstleistungen durch den Käufer erforderlich sind.
1.6. „Inhalt“ bezeichnet Informationen, die in der Innova-Datenbank enthalten sind.
1.7. „Vertrag“ ist ein schriftlicher Vertrag, der die Erbringung der Dienstleistungen durch das Unternehmen an den Käufer regelt und unter anderem Angaben wie den/die Namen und die Adresse(n) des Käufers, die vom Käufer an das Unternehmen gezahlte Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen und die Laufzeit oder den Zeitraum, in dem das Unternehmen die Dienstleistungen für den Käufer erbringt, enthält. Werden diese Bedingungen dem Vertrag beigefügt, so sind diese Bedingungen Bestandteil des Vertrags.
1.8. „Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle Daten in der Innova-Datenbank, Patente, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, eingetragene Geschmacksmuster, Anmeldungen der vorgenannten, Handels- und Geschäftsnamen, nicht eingetragene Warenzeichen und Dienstleistungsmarken, Know-how, Urheberrechte, Rechte an Geschmacksmustern, Erfindungen, Datenbankrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte im Rahmen von Lizenzen und Zustimmungen in Bezug auf solche Rechte und Rechte mit gleicher oder ähnlicher Wirkung oder Art in jedem Teil der Welt.
1.9. „Rechte an geistigem Eigentum“ sind alle Rechte an geistigem Eigentum, die von der Gesellschaft und/oder dem Käufer (je nach Fall) genutzt werden oder genutzt werden müssen.
1.10. „Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet eine oder mehrere der Parteien, nämlich das Unternehmen und den Käufer.
1.11. Der Begriff „Käufer“ bezeichnet die Person(en), die Vereinigung, das Unternehmen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft, für die das Unternehmen die Dienstleistungen gemäß dem Vertrag erbringt, und schließt insbesondere alle Rechtsnachfolger, verbundenen Unternehmen, Nachfolger oder Tochtergesellschaften des Käufers aus.
1.12. „Fernstandort“ bezeichnet einen bestimmten tatsächlichen Standort (und nicht einen Standort), an dem ein einzelner autorisierter Benutzer eine Verbindung zu den Dienstleistungen herstellt oder diese nutzt, und zwar weder mit anderen autorisierten Benutzern noch mit Mitarbeitern des Käufers, wie von der Gesellschaft schriftlich genehmigt, bevor ein autorisierter Benutzer von diesem Standort aus auf die Dienstleistungen zugreift.
1.13. „Sicheres Netzwerk“ bezeichnet ein Netzwerk (sei es ein bestimmtes Netzwerk oder ein virtuelles Netzwerk im Internet), das vom Käufer betrieben und reguliert wird, zu dem autorisierte Benutzer nur mit vorheriger Genehmigung des Käufers Zugang haben und bei dem die Identität zum Zeitpunkt des Einloggens authentifiziert werden muss
und danach in regelmäßigen Abständen in Übereinstimmung mit den dann geltenden bewährten Praktiken und Verfahren.
1.14. „Dienstleistung“ bezeichnet den Zugang zur Datenbank des Unternehmens (die „Innova-Datenbank“), die eine internetbasierte Online-Ressource ist, die das Unternehmen dem Käufer bei Abschluss des Vertrages sowohl durch das Unternehmen als auch durch den Käufer zur Verfügung stellt. Der Zugang zur Innova Datenbank wird verkauft an
Die Daten werden dem Käufer für jeden Standort einzeln zur Verfügung gestellt und sind ein Mittel, mit dem der Käufer die darin enthaltenen Daten durchsuchen kann.
1.15. „Site“ bezeichnet die spezifische IP-Adresse, mit der sich der Käufer für die Zwecke des Zugriffs auf die Innova-Datenbank an dieser Site identifiziert, oder allgemeiner den tatsächlichen Standort des Käufers, wie im Vertrag angegeben.
1.16. „Unterauftragnehmer“ ist ein vom Käufer beauftragter unabhängiger Auftragnehmer, der (i) vor der Nutzung des Dienstes vom Unternehmen schriftlich genehmigt wurde; (ii) Verpflichtungen unterliegt, die nicht weniger streng sind als die, die dem Käufer durch den Vertrag auferlegt werden, und (iii) den Dienst ausschließlich im Auftrag des Käufers und bei der Erbringung von Dienstleistungen für diesen nutzt.
2. Anwendung und Laufzeit
2. Anwendung und Laufzeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über die Erbringung der Dienstleistungen und werden in diesen aufgenommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird.
2.2 Vorbehaltlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen durch das Unternehmen, sofern vorhanden, erbringt das Unternehmen die Dienstleistungen für den Käufer für die zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vertraglich vereinbarte Dauer und danach bis zur Beendigung in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Bestimmungen in diesem Vertrag (die „Laufzeit“).
2.3 Nach dem Ermessen des Unternehmens kann das Unternehmen dem Käufer als Teil der Dienstleistung ein Abonnement für The World of Food Inhaltsstoffe für die Dauer der Laufzeit zur Verfügung stellen.
3. Aufträge und Spezifikationen
3. Aufträge und Spezifikationen
3.1 Der Käufer ist gegenüber dem Unternehmen dafür verantwortlich, die Richtigkeit der von ihm zur Aufnahme in den Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) zu gewährleisten und dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen, die es zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt, so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass das Unternehmen die Dienstleistungen erbringen kann.
3.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an den in der Innova-Datenbank enthaltenen Daten vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltendem Recht oder gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, oder die das Unternehmen für erforderlich hält, um die Innova-Datenbank fortzuführen oder zu verbessern. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Daten in der Innova-Datenbank jederzeit und ohne Benachrichtigung des Käufers zu ergänzen, zu ändern, zu entfernen, zu erweitern oder zu verringern, mit der Maßgabe, dass die Datenbank nach dem Datum des Vertragsabschlusses nicht wesentlich in einer Weise verändert werden darf, die dazu führen würde, dass die Qualität der Dienstleistungen wesentlich geringer ist als die, die dem Käufer bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Alle vom Unternehmen von Zeit zu Zeit vorgenommenen Erweiterungen und Aktualisierungen der Innova-Datenbank werden dem Käufer ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt und sind im Preis enthalten.
3.3 Druckfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufs- oder Marketingunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die vom Unternehmen herausgegeben werden, können ohne jegliche Haftung des Unternehmens korrigiert werden.
3.4 In Übereinstimmung mit den IP-Ansprüchen und -Rechten des Unternehmens wird der Käufer: (i) sich vor Abschluss des Vertrages in wirtschaftlich angemessener Weise zu bemühen, dem Unternehmen alle IP-Adressen der Computer und/oder Netzwerke des Lizenznehmers mitzuteilen, von denen aus die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, damit das Unternehmen den Zugang nach Bedarf auf diese IP-Adressen beschränken kann; (ii) nach Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung des Unternehmens das Auftreten von ungewöhnlichen Download-Aktivitäten durch einen autorisierten Benutzer unverzüglich zu untersuchen und dem Unternehmen unverzüglich einen detaillierten Bericht über den Vorfall vorzulegen.
4. Zustimmungen
4.1 Das Unternehmen holt mit angemessener Unterstützung des Käufers alle etwaigen Genehmigungen und alle damit verbundenen Bedingungen ein, die das Unternehmen und sein Personal zur Erbringung der Dienstleistungen benötigen, und hält diese ein.
5. Zusätzliche Verpflichtungen
5.1 Bevor das Unternehmen die Dienstleistung erbringt, hat der Käufer dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen, welche Personen in seinem Unternehmen Zugang zur Innova-Datenbank haben werden, und diese Personen anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren. Der Käufer erwirbt den Zugang zur Innova-Datenbank in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen und nicht per se den „Kauf der Datenbank“. Dementsprechend ist jegliches Herunterladen der Innova-Datenbank im Ganzen oder in Teilen (mit Ausnahme von Informationen, die als Ergebnis einer Suche heruntergeladen wurden) durch den Käufer auf elektronischem Wege oder auf andere Weise gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen strengstens untersagt. Während der Laufzeit des Vertrages gibt es keine Begrenzung der
Anzahl der Abfragen, die der Käufer in der Innova-Datenbank durchführen kann.
5.2 Das Download-Limit für Produkte (pro Konto/Nutzer) und für Berichte (pro Konto/Nutzer pro Jahr) basiert auf der Fair Use Policy des Unternehmens. Die Fair-Use-Politik des Unternehmens bedeutet, dass der Käufer die Innova-Datenbank auf normale Weise nutzen sollte, basierend auf der Anzahl der Konten/Nutzer. Eine übermäßige Nutzung der Innova-Datenbank ist nicht gestattet.
5.3 Alle Daten, die von der Innova-Datenbank heruntergeladen und dann vom Käufer in einer Präsentation oder einer anderen Form der Verbreitung verwendet werden, müssen das Innova-Datenbank-Logo tragen und dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens verwendet werden.
5.4 Das Unternehmen erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen und mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis; der Käufer erkennt jedoch hiermit an, dass alle Beschreibungen und Angaben in Angeboten, Preislisten, Literatur oder anderen vom Unternehmen herausgegebenen Dokumenten nur der allgemeinen Information dienen und keine Garantie oder Zusicherung in Bezug auf Qualität, Leistung, Eignung für einen bestimmten Zweck, Abmessung, Verarbeitung, Mängelfreiheit oder andere Eigenschaften darstellen.
5.5 Der Zugriff auf die Innova-Datenbank, der dem Käufer und/oder seinen lizenzierten Unterauftragnehmern, Vertretern und dem jeweiligen Personal im Rahmen des Vertrags gewährt wird, ist in keinem Fall so zu verstehen, dass dem Käufer und/oder seinen lizenzierten Unterauftragnehmern, Vertretern und dem jeweiligen Personal ein rechtliches, billiges oder sonstiges Eigentum oder Interesse an der Datenbank eingeräumt wird oder zusteht. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen ist das Unternehmen dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Innova-Datenbank allen diesbezüglich geltenden Gesetzen entspricht, und trägt alle Kosten, die mit dieser Einhaltung zusammenhängen oder damit verbunden sind.
5.6 Nach Erhalt einer Mitteilung über eine mögliche Ungenauigkeit der Dienstleistungen wird das Unternehmen alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um (i) alle potenziellen oder tatsächlichen Ungenauigkeiten zu untersuchen und (ii) erforderlichenfalls eine tatsächliche Ungenauigkeit zu berichtigen und zu korrigieren. Soweit der Dienst einen solchen Kommentar zulässt, wird das Unternehmen dem Käufer einen Kommentar zur Verfügung stellen, in dem die Ungenauigkeit erläutert wird, und der Käufer wird diesen Kommentar dann der Ungenauigkeit beifügen.
5.7 Der Käufer hat bei der Nutzung der Innova-Datenbank die technischen Beschränkungen der Innova-Datenbank-Software zu beachten, die eine Nutzung nur in bestimmter Weise zulassen. Der Erwerber darf nicht:
– alle technischen Beschränkungen der Innova Datenbank-Software umgehen;
– die Innova Datenbank-Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren;
– Komponenten der Innova Datenbank-Software zu verwenden, um Anwendungen auszuführen, die nicht auf der Software laufen; oder
– Kopien der Innova-Datenbank-Software anzufertigen.
6. Abwerbeverbot
6.1 Während der Laufzeit des Vertrages und für ein Jahr nach Beendigung des Vertrages wird der Käufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder direkt noch indirekt, im eigenen Namen oder im Dienst oder im Namen anderer, Mitarbeiter des Unternehmens oder Kunden des Unternehmens anwerben oder versuchen, diese abzuwerben, umzuleiten oder abzuwerben.
7. Geistiges Eigentum
7. Geistiges Eigentum
7.1 Obwohl das Unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Innova-Datenbank sicherzustellen, gibt es keine Zusicherung in Bezug auf diese. Auch wenn das Unternehmen der Meinung ist, dass die Innova-Datenbank und die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens
keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen, gibt sie keine diesbezüglichen Zusicherungen ab.
7.2 Für die Laufzeit des Vertrags gewährt das Unternehmen dem Käufer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare, widerrufliche Lizenz (ohne das Recht auf Unterlizenzen) zur Nutzung der in der Innova-Datenbank enthaltenen Informationen (und, soweit in dieser Hinsicht erforderlich, des geistigen Eigentums des Unternehmens), um Recherchen durchzuführen, jedoch zu keinem anderen Zweck. Dem Käufer ist es unter keinen Umständen gestattet, die Dienstleistungen abzutreten, Unterlizenzen zu vergeben oder eine Unterlizenz zu erteilen, und zwar direkt
oder indirekt an einen der Wettbewerber des Unternehmens.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Innova-Datenbank nur für seine eigenen internen Forschungszwecke zu nutzen und darf keinen ihrer Inhalte veröffentlichen, vervielfältigen, übermitteln oder anderweitig zur Verfügung stellen oder verkaufen, sei es in gedruckter, elektronisch übermittelter oder sonstiger Form, es sei denn, er hat zuvor seine Zustimmung
schriftlich erteilt bekommen von dem Unternehmen.
7.4 Der Käufer darf die von der Innova-Datenbank heruntergeladenen Daten unter keinen Umständen allein oder in Verbindung mit anderen Informationen verwenden, um eine konsolidierte Datei zu erstellen, die online oder in einer anderen Form von Medien Dritten angeboten wird.
7.5 Der Käufer ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Personen am Standort, die Zugang zur Innova-Datenbank haben oder diese nutzen, auf die durch diese Geschäftsbedingungen und den Vertrag auferlegten Einschränkungen hingewiesen werden.
7.6 Soweit hierin nichts anderes bestimmt ist, sind und bleiben Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Anleitungen, Handbücher und andere Dokumente, die vom Unternehmen erstellt, produziert oder in Auftrag gegeben wurden und sich auf die Innova-Datenbank beziehen, sowie das Urheberrecht daran und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, die im Eigentum des Unternehmens stehen, Eigentum des Unternehmens.
7.7 Sofern nicht ausdrücklich in den Bedingungen dieses Vertrages erlaubt, untersagt das Unternehmen dem Käufer (i) systematisch große Mengen von Kopien, elektronischen und andernfalls
der Innova Database zu machen; oder (ii) Inhalte der Innova-Datenbank in einem elektronischen Netzwerk oder anderweitig zu lokalisieren, einzugeben oder zu verbreiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet und das World Wide Web, oder Inhalte zu veröffentlichen, zu senden oder öffentlich anzuzeigen.
7.8 Im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieses Vertrages durch den Käufer haftet der Käufer für den von der Gesellschaft erlittenen Schaden. Der Käufer stellt das Unternehmen hiermit von jeglicher Haftung, Schäden, Verlusten, Kosten oder Ausgaben frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Missbrauch der geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens und/oder der hierin genehmigten Innova-Datenbank durch den Käufer ergeben.
8. Preis
8.1 Alle Preise werden in Euro, USD oder Pfund Sterling angegeben. Der Preis für die Dienstleistungen ist der im Vertrag angegebene Preis des Unternehmens. Alle angegebenen Preise sind nur 30 Tage lang oder bis zur früheren Annahme durch den Käufer gültig. Das Unternehmen wird den Preis für die Dienstleistungen jährlich überprüfen und kann den Preis jedes Jahr um bis zu drei Prozent (3 %) erhöhen.
8.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer oder ähnlicher Steuern. Das Unternehmen ist berechtigt, alle anwendbaren Mehrwertsteuern (oder andere Steuern, die von Zeit zu Zeit gesetzlich vorgeschrieben werden) in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen zu dem zum Zeitpunkt des Abschlusses der Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen geltenden Satz in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese an das Unternehmen zu zahlen.
8.3 Das Unternehmen stellt dem Käufer eine Rechnung über alle Beträge aus, die der Käufer im Rahmen des Vertrags an das Unternehmen zu zahlen hat, und zwar in jedem Fall an oder vor dem Datum, an dem der unbestrittene Betrag fällig wird, und jede solche Rechnung ist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
8.4 Zeitliche Nachsicht, die bei einer bestimmten Gelegenheit gewährt wird, ist nicht als Verzicht auf irgendwelche Rechte im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu betrachten. Keine vom Unternehmen gewährte Frist oder Nachsicht beeinträchtigt die Rechte oder Rechtsbehelfe, die dem Unternehmen nach diesem Vertrag oder anderweitig zustehen.
8.5 Zusätzliche Dienstleistungen unterliegen separaten Preisangeboten, die dem Käufer zur Genehmigung vorgelegt werden und danach zu einem zusätzlichen Auftrag und einer zusätzlichen Rechnung führen; um Zweifel auszuschließen, gelten für solche zusätzlichen Dienstleistungen jedoch die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
9. Beendigung
9.1 Die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages (die „ursprüngliche Laufzeit“) beginnt an dem im Vertrag angegebenen Datum („Datum des Inkrafttretens“) und gilt bis zu dem im Vertrag genannten Datum, sofern sie nicht wie hierin vorgesehen vorzeitig beendet wird.
9.2 Nach Ablauf der in Abschnitt 9.1 festgelegten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und die Erstlaufzeit zusammen mit allen Verlängerungslaufzeiten die „Laufzeit“) zu den hierin festgelegten Bedingungen, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt den Vertrag mindestens sechzig (60) Tage vor Beginn einer Verlängerungslaufzeit schriftlich; in diesem Fall wird der Vertrag zum letzten Tag der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit beendet.
9.3 Während der Laufzeit kann jede Vertragspartei den Vertrag und die Erbringung der Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt
eine schriftliche Inverzugsetzung („Verzug“) bekommt.
9.4 Jeder Auftrag wird automatisch gekündigt (i) wenn das Unternehmen oder der Käufer aufgelöst wird oder sich in Liquidation befindet (außer zum Zwecke eines Zusammenschlusses oder einer Umstrukturierung, die keine Insolvenz beinhaltet) oder einen Vergleich, eine Zwangsverwaltung oder eine Verwaltung eingeht oder eine andere Insolvenzhandlung vornimmt; oder (ii) sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, wenn die Innova-Datenbank oder ein Teil davon zwangsweise erworben wird.
9.5 Bei Beendigung des Vertrages durch das Unternehmen aufgrund eines Verschuldens des Käufers hat der Käufer alle für die Dienstleistungen fälligen Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung des Unternehmens, in der der fällige Betrag zusammen mit den entsprechenden Belegen aufgeführt ist, an das Unternehmen zu zahlen.
reement.
10. Abtretung und Vergabe von Unteraufträgen
10.1 Das Unternehmen ist berechtigt, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, einen Teil der Dienstleistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben; vorausgesetzt jedoch, dass das Unternehmen die Erbringung der Dienstleistungen ohne Zustimmung des Käufers abtreten kann, wenn alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte oder Eigentumsanteile des Unternehmens verkauft werden. Der Käufer darf diesen Vertrag oder Teile davon nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abtreten. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die hierin zu erbringenden Dienstleistungen ausschließlich zugunsten des Käufers in seiner gegenwärtigen Form gelten, ungeachtet eines Verkaufs, einer Abtretung oder einer Fusion des Käufers. Dementsprechend sind die vom Unternehmen gemäß dem Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen ausschließlich zugunsten des Käufers bestimmt und können nicht auf verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder damit verbundene natürliche oder juristische Personen übertragen werden. Vom Käufer erworbene oder mit ihm fusionierte Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Innova-Datenbank oder die hierin angebotenen Dienstleistungen.
11. Vertraulichkeit
11.1 Jede Vertragspartei behandelt alle Informationen, die sie aufgrund des Abschlusses oder der Erfüllung des Vertrags erhält oder erlangt, streng vertraulich und gibt sie nicht weiter was (i) sich auf die Erbringung der Dienstleistungen bezieht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Berichte des Unternehmens); (ii) sich auf die andere Vertragspartei oder einen Aspekt ihrer Geschäfte oder Tätigkeiten bezieht oder (iii) eindeutig als vertraulich gekennzeichnet ist. „Offenlegen“, wie im vorhergehenden Satz erwähnt, schließt auch die Weitergabe im Internet ein.
11.2 Jede Partei kann Informationen, die ansonsten vertraulich wären, offenlegen, wenn und soweit sie vertraulich sind: (i) von einem zuständigen Gericht, dem die Offenlegung unterliegt, verlangt wird; vorausgesetzt, die offenlegende Vertragspartei hat alle praktikablen rechtlichen Schritte unternommen, um eine solche Offenlegung zu verhindern, die andere Vertragspartei unverzüglich über die Anforderungen und deren Bedingungen unterrichtet und in angemessener Weise mitwirkt, um den Umfang der Offenlegung der Informationen zu minimieren; (ii) von einer Wertpapierbörse oder -behörde verlangt wird, der eine der Parteien oder eines ihrer verbundenen Unternehmen unterliegt, unabhängig davon, ob die Anforderung rechtskräftig ist oder nicht; (iii) in dem Umfang, in dem eine der Vertragsparteien dies vernünftigerweise gegenüber ihren Aktionären, Geschäftsführern, Wirtschaftsprüfern, Bankiers, Finanziers und Rechts-, Finanz- und sonstigen professionellen Beratern als vertraulich offenlegen muss; (iv) dass die Informationen ohne Verschulden einer der Vertragsparteien an die Öffentlichkeit gelangt sind, oder (v) dass die andere Vertragspartei einer solchen Offenlegung zuvor schriftlich zugestimmt hat (wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf).
11.3 Die in dieser Ziffer 11 enthaltenen Beschränkungen gelten noch für drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags.
12. Entschädigung
12.1 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, gleich welcher Art, die in irgendeiner Weise aus der Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens und/oder der hiernach autorisierten Innova-Datenbank entstehen, einschließlich Handlungen, Unterlassungen und/oder Entscheidungen, die auf den in den geistigen Eigentumsrechten des Unternehmens und/oder der hiernach autorisierten Innova-Datenbank enthaltenen Informationen basieren. Der Käufer wird, soweit gesetzlich zulässig, das Unternehmen und seine Versicherer von jeglicher Haftung, Verlusten, Ansprüchen, Ausgaben, Forderungen, Beschwerden oder Klagen Dritter (einschließlich der Mitarbeiter des Käufers) freistellen, verteidigen und schadlos halten, insbesondere von angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus der Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens und/oder der hierin genehmigten Innova-Datenbank ergeben oder damit zusammenhängen (einschließlich Personenschäden, Tod und Sachschäden).
13. Haftung
13.1 Keine der Vertragsparteien haftet im Rahmen des Vertrags gegenüber der anderen Partei für indirekte, besondere, exemplarische, strafende oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust des Firmenwerts und entgangene Gewinne oder Einnahmen, unabhängig davon, ob solche Schäden auf einem Vertrag, einer Garantie, einer unerlaubten Handlung, einer Fahrlässigkeit, einer verschuldensunabhängigen Haftung oder anderweitig beruhen (selbst wenn sie über die Möglichkeit
solcher Schäden), mit Ausnahme solcher Schäden, die sich aus:
(i) Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten; (ii) jede Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmungen des Vertrags; (iii) die missbräuchliche Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens und/oder der Innova-Datenbank durch den Käufer, die im Rahmen dieser Vereinbarung genehmigt wurde.
13.2 Jegliche Haftung der Gesellschaft gemäß dem Vertrag mit dem Käufer ist ausdrücklich auf den Betrag beschränkt, der den Zahlungen entspricht, die die Gesellschaft in dem betreffenden Fall im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung erhalten hat.
13.3 Wird aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus der Berufshaftpflichtversicherung geleistet, soll die Haftung des Unternehmens
auf einen Gesamtbetrag von 20.000 € begrenzt werden.
13.4 Jegliche Haftung der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages, durch die Personen- oder Sachschäden verursacht werden, ist auf den Betrag begrenzt, der dem Betrag entspricht, der im Rahmen der von der Gesellschaft in dem betreffenden Fall abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung gezahlt wird.
13.5 Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines fehlerhaften Funktionierens von Hardware, Software, Dateien, Registern oder anderen Dingen, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages verwendet werden.
13.6 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erlischt ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer von den den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte haben müssen, bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird.
13.7 Eine von der Gesellschaft angegebene Frist für die Erbringung der Dienstleistung hat nur indikativen Charakter, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich angegeben, dass es sich um ein endgültiges Datum handelt. Auch im Falle eines vereinbarten Endtermins ist das Unternehmen erst dann in Verzug, wenn der Käufer es in Verzug gesetzt hat.
14. Angemessenes Vertragsrecht und zuständiges Gericht
14.1 Jeder Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht und wird nach diesem ausgelegt.
14.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Das Unternehmen und der Käufer vereinbaren, dass (i) Es gibt drei (3) Schiedsrichter; (ii) ist der Ort des Schiedsverfahrens Arnheim in den Niederlanden; (iii) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch; und (iv) das von den Schiedsrichtern anzuwendende materielle Recht ist das niederländische Recht.
ment.
15. Verzicht
15.1 Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß diesen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf das Recht oder Rechtsmittel oder einen Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel dar, und keine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß einem Vertrag oder diesen Geschäftsbedingungen verhindert eine weitere Ausübung des Rechts oder Rechtsmittels oder die Ausübung anderer Rechte oder Rechtsmittel.
16. Trennbarkeit
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Bestimmungen
davon unberührt.
17. Höhere Gewalt
17.1 Das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber nicht für die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf Ursachen jeglicher Art zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Das Unternehmen benachrichtigt den Käufer unverzüglich, sobald es von einem solchen Ereignis Kenntnis erhält. Höhere Gewalt liegt in jedem Fall vor bei Ausfällen von Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern des Unternehmens, Streiks, (unvorhergesehenen) staatlichen Maßnahmen, terroristischen Anschlägen oder einer konkreten Drohung damit, Krieg, Feuer, Naturkatastrophen, Stromausfällen, Computerviren, Streiks und Arbeitsunterbrechungen, vorübergehender Nichtverfügbarkeit oder unzureichender Verfügbarkeit von Hardware, Software und/oder Internet- oder anderen Telekommunikationsverbindungen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, sowie jeder anderen Situation, auf die das Unternehmen keinen entscheidenden Einfluss ausüben kann.
17.2 Die Gesellschaft kann ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als drei Monate, sind sowohl die Gesellschaft als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, auch dann nicht, wenn das Unternehmen durch die höhere Gewalt einen Vorteil erlangt.
17.3 Soweit die Gesellschaft ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil des Vertrages ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist die Gesellschaft berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
18. Bekanntmachungen
18.1 Alle Mitteilungen des Käufers an das Unternehmen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben an das Unternehmen, Velperweg 18, 6824 BH Arnheim, Niederlande, zu senden. Alle Mitteilungen an den Käufer sind schriftlich per Einschreiben an die im Vertrag angegebene Adresse des Käufers zu senden. Jede Mitteilung, die nicht als unzustellbar an den Absender zurückgesandt wird, gilt am dritten Tag nach Aufgabe des Umschlags, der sie enthält, als zugestellt. Der Nachweis, dass der Umschlag mit der Mitteilung oder den Informationen ordnungsgemäß adressiert und per Einschreiben versandt wurde und nicht an den Absender zurückgesandt wurde, ist ein ausreichender Beweis dafür, dass die Mitteilung ordnungsgemäß übermittelt wurde.
19. Kundenspezifische Unterstützung/Leistung
19.1 Das Unternehmen wird versuchen, etwaige Probleme mit den Dienstleistungen per E-Mail oder Telefon zu lösen. Das Unternehmen gewährleistet, dass der Zugriff des Käufers auf die Innova-Datenbank ohne Unterbrechung möglich ist. Der Käufer erhält eine Rückerstattung von dreißig Prozent (30 %) für jeden Monat während der Laufzeit, in dem die durchschnittliche Server-Uptime weniger als fünfundneunzig Prozent (95 %) beträgt.
20. Eskalation von Streitigkeiten
20.1 Die Parteien vereinbaren, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag beizulegen, indem sie zunächst versuchen, informelle Gespräche zwischen den folgenden Personen zu führen: (i) Der benannte Vertragsmanager oder Kundenbetreuer jeder Partei, die sich treffen und nach Treu und Glauben verhandeln, um die Streitigkeit beizulegen, und wenn sie die Streitigkeit nicht innerhalb von fünfundzwanzig (25) Arbeitstagen, nachdem sie mit der Streitigkeit befasst wurden, einstimmig beilegen können, dann: (ii) Die Streitigkeit ist von einer der Parteien unverzüglich an die Personen weiterzuleiten, die als bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens und des Käufers benannt werden können. Ist innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen nach Befassung der in dieser Klausel genannten Personen mit der Streitigkeit keine Einigung erzielt worden, so steht es jeder Vertragspartei frei, die ihr durch das Abkommen eingeräumten Rechte weiterzuverfolgen.